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   BSG, 29.09.1970 - 5 RKnU 18/69   

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https://dejure.org/1970,4283
BSG, 29.09.1970 - 5 RKnU 18/69 (https://dejure.org/1970,4283)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1970 - 5 RKnU 18/69 (https://dejure.org/1970,4283)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1970 - 5 RKnU 18/69 (https://dejure.org/1970,4283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Erwerbsersatzeinkommen -

    Denn geändert oder ersetzt wird ein Bescheid immer nur dann, wenn in seine Regelung, den Verfügungssatz, eingegriffen und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert wird (BSGE 4, 24, 26; BSGE 32, 11, 12; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; Pawlack in Hennig, SGG-Komm, Stand März 1998, RdNr 36 zu § 96; Binder in SGG-Handkomm, 2003, RdNr 7 zu § 96).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 37/82

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung einer MdE - Rentengewährung

    Verletztenrente - also zur Zahlung von Verletztendauerrente - verurteilt (zur rückwirkenden Feststellung der ersten Dauerrente s BSGE 32, 11, 12; 37, 186, 187; NH, 27", 276; Brackmann aaO 35814f).
  • BSG, 21.03.1974 - 8 RU 59/73

    Verletztenrente - Feststellung - Vorläufige Rente - Rückwirkung - Dauerrente -

    Sie stehen im Einklang mit dem hinreichend eindeutigen Wortlaut dieser Vorschriften und mit der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl. BSG 32, 11, 12/13), der der erkennende Senat insbesondere auch insoweit beitritt, als dort die Zulässigkeit der zeitlich begrenzten Dauerrente - wenn ein Rentenanspruch nur für die Vergangenheit besteht - bejaht wird (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1973 - 8/2 RU 127/72 - S. 7/8).
  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 63/74
    Der Kläger hat dieses Rechtsmittel eingelegt und im wesentlichen wie folgt begründet: Der 5. und der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hätten bereits im gleichen Sinne wie das LSG entschieden (Urteil vom 29. September 1970 - 5 RKnU 18/69 - BSG 52, 11; Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 127/72 -.
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